Kogai datiert Edo: 1600 – 1867
Diese Art der Kogai wurde von den Samurai als Essstäbchen genutzt.
Dieses Angebot unterliegt als Antiquität der Differenzbesteuerung nach Paragraf 25 a USt-Gesetz. Wir führen daher die Umsatzsteuer separat ab. Das wird auf den Rechnungen vermerkt. Bei den Produkten steht aus formellen Gründen inkl. MwSt., gemeint ist in dem Fall inkl. 0% MwSt.
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.